18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündliche-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen
18.2.3 Vaskulitiden
18.3 Beurteilung nicht entzündlicher Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeine
18.12 Endoprothesen
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
18.5 Chronische Osteomyelitis
Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation und Ausdehnung des
Prozesses sich ergebende Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende
Aktivität und ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und außerdem
etwaige Folgekrankheiten (z.B. Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen. Bei
ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS zu bilden.
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens 5 Jahre).
Chronische Osteomyelitis
geringen Grades
(eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung)
mittleren Grades
(ausgedehnterer Prozess, häufige oder ständige Fisteleiterung,
Aktivitätszeichen auch in Laborbefunden)..
mindestens 50
schweren Grades
(häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter Infiltration
der Weichteile, Eiterung und Sequesterabstoßung, erhebliche
Aktivitätszeichen in den Laborbefunden)..
Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des Prozesses kann erst angenommen
werden, wenn nach einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigstens
zwei Jahren – nach jahrzehntelangem Verlauf seit fünf Jahren – keine Fistel
mehr bestanden hat und auch aus den weiteren Befunden (einschließlich Röntgenbildern
und Laborbefunden) keine Aktivitätszeichen mehr erkennbar gewesen sind.
Dabei ist in der Regel der GdS nur um 20 bis 30 Punkte niedriger einzuschätzen
und zwei bis vier Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung abzuwarten, bis
der GdS nur noch von dem verbliebenen Schaden bestimmt wird.
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