STARTSEITE
URTEILE
GdB-TABELLE
SCHLAGWORTVERZEICHNIS
ANWÄLTE
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
VersorgungsmedizinischeGrundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
13. Männliche Geschlechtsorgane
12. Harnorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündliche-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen
18.2.3 Vaskulitiden
18.3 Beurteilung nicht entzündlicher Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeine
18.12 Endoprothesen
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation und Ausdehnung des Prozesses sich ergebende Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende Aktivität und ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und außerdem etwaige Folgekrankheiten (z.B. Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen. Bei ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS zu bilden.
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens 5 Jahre).
Chronische Osteomyelitis
mittleren Grades (ausgedehnterer Prozess, häufige oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen auch in Laborbefunden)..
schweren Grades (häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter Infiltration der Weichteile, Eiterung und Sequesterabstoßung, erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden)..
Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des Prozesses kann erst angenommen werden, wenn nach einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigstens zwei Jahren – nach jahrzehntelangem Verlauf seit fünf Jahren – keine Fistel mehr bestanden hat und auch aus den weiteren Befunden (einschließlich Röntgenbildern und Laborbefunden) keine Aktivitätszeichen mehr erkennbar gewesen sind. Dabei ist in der Regel der GdS nur um 20 bis 30 Punkte niedriger einzuschätzen und zwei bis vier Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung abzuwarten, bis der GdS nur noch von dem verbliebenen Schaden bestimmt wird.